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Leistungen der Krankenversicherung (SGB V)

  • Atemstimulierende und sekretfördernde Maßnahmen
  • Magensonden & PEG Versorgung
  • Tracheostomaversorgung
  • Infusionstherapie & parenterale Ernährung
  • Wundversorgung/Verbandswechsel
  • Versorgung bei Beatmung
  • Bis zu 24 -Std.-Intensivpflege
  • Schmerzlindernde- & Palliativpflege
  • Anleitung und Beratung der Familie
  • Vitalzeichenkontrolle
  • Inhalationstherapie
  • Katheterisierung
  • spezielle Krankenbeobachtung
  • Medikamentengabe
  • Versorgung von Venenkathetern (Port und Broviac)

Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI)

  • Grundpflege: Verrichtungen der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und pflegerische Prophylaxen.
  • Verhinderungspflege § 39: Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten der notwendigen Ersatzpflege. Diese darf den Zeitraum von 4 Wochen und den Betrag von 1550 Euro nicht überschreiten.
  • Zusätzliche Betreuungsleistungen § 35b: Wenn bei einem Kind ein erheblicher zusätzlicher Betreuungsbedarf besteht, bezahlt die Pflegeversicherung zusätzliche Betreuungsleistungen bis zu 200 Euro. Ob ihr Kind diese Leistungen erhält, entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenkasse.
  • Beratungseinsatz § 37.3: Eltern, die Pflegegeld beziehen, haben die Pflicht, eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch einen Pflegedienst durchführen zu lassen. Je nach Pflegestufe finden die Beratungseinsätze halb- oder vierteljährlich statt.
  • Wir übernehmen Intensiv- und Beatmungspflege von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen, die tracheotomiert, beatmet oder sauerstoffabhängig sind, bis zu 24 Stunden.
  • Wir bieten Grund- und Behandlungspflege für Säuglinge, Kinder und Jugendliche bei akuten und chronischen Erkrankungen, nach Krankenhausaufenthalten oder in besonderen Lebenssituationen.
  • Wir begleiten Ihr Kind in den Kindergarten oder zur Schule und sind vor Ort, wenn es zwingend erforderlich und ärztlich verordnet ist.
  • Wir übernehmen Palliativpflege bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen, sowie ärztlich verordnete Behandlungspflege wie ZVK- und Portversorgung, Schmerztherapie, parentale Ernährung und spezielle Krankenbeobachtung.
  • Wir beraten Sie bei allen Fragen zur Pflege und bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln.
  • Wir unterstützen Sie bei Verhandlungen mit Kostenträgern.

Gut zu wissen: Die Leistungen der häuslichen Kinderkrankenpflege werden über die Krankenkassen oder Pflegekassen abgerechnet.

Optimale Betreuung für Ihr Kind bedeutet für Sie, dass…

  • Krankenhausaufenthalte verkürzt oder sogar vermieden werden können, um Trennungsschmerz und Organisationsbedarf zu minimieren.
  • Ihre Familie im Alltag entlastet wird und so den zusätzlichen Belastungen gemeinsam besser standhalten kann.
  • Ihre eigene Pflegekompetenz als Eltern und Familienmitglieder berücksichtigt wird, ohne Sie dabei zu überfordern.
  • Geschwisterkinder in die Pflege mit einbezogen werden, um so die Situation besser bewältigen zu können.
  • Ihr Kind ganzheitlich versorgt wird, weil wir eng mit Ärzten, Kliniken und Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen zusammenarbeiten.
    uns nichts wichtiger ist als das Wohl und ein Lächeln Ihres Kindes.

Unser Ziel ist es, die Lebensqualität Ihres Kindes zu Hause zu sichern und zu steigern.