
Leistungen der Krankenversicherung (SGB V)
- Atemstimulierende und sekretfördernde Maßnahmen
- Magensonden & PEG Versorgung
- Tracheostomaversorgung
- Infusionstherapie & parenterale Ernährung
- Wundversorgung/Verbandswechsel
- Versorgung bei Beatmung
- Bis zu 24 -Std.-Intensivpflege
- Schmerzlindernde- & Palliativpflege
- Anleitung und Beratung der Familie
- Vitalzeichenkontrolle
- Inhalationstherapie
- Katheterisierung
- spezielle Krankenbeobachtung
- Medikamentengabe
- Versorgung von Venenkathetern (Port und Broviac)
Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI)
- Grundpflege: Verrichtungen der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und pflegerische Prophylaxen.
- Verhinderungspflege § 39: Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten der notwendigen Ersatzpflege. Diese darf den Zeitraum von 4 Wochen und den Betrag von 1550 Euro nicht überschreiten.
- Zusätzliche Betreuungsleistungen § 35b: Wenn bei einem Kind ein erheblicher zusätzlicher Betreuungsbedarf besteht, bezahlt die Pflegeversicherung zusätzliche Betreuungsleistungen bis zu 200 Euro. Ob ihr Kind diese Leistungen erhält, entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenkasse.
- Beratungseinsatz § 37.3: Eltern, die Pflegegeld beziehen, haben die Pflicht, eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch einen Pflegedienst durchführen zu lassen. Je nach Pflegestufe finden die Beratungseinsätze halb- oder vierteljährlich statt.
- Wir übernehmen Intensiv- und Beatmungspflege von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen, die tracheotomiert, beatmet oder sauerstoffabhängig sind, bis zu 24 Stunden.
- Wir bieten Grund- und Behandlungspflege für Säuglinge, Kinder und Jugendliche bei akuten und chronischen Erkrankungen, nach Krankenhausaufenthalten oder in besonderen Lebenssituationen.
- Wir begleiten Ihr Kind in den Kindergarten oder zur Schule und sind vor Ort, wenn es zwingend erforderlich und ärztlich verordnet ist.
- Wir übernehmen Palliativpflege bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen, sowie ärztlich verordnete Behandlungspflege wie ZVK- und Portversorgung, Schmerztherapie, parentale Ernährung und spezielle Krankenbeobachtung.
- Wir beraten Sie bei allen Fragen zur Pflege und bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln.
- Wir unterstützen Sie bei Verhandlungen mit Kostenträgern.
Gut zu wissen: Die Leistungen der häuslichen Kinderkrankenpflege werden über die Krankenkassen oder Pflegekassen abgerechnet.
Optimale Betreuung für Ihr Kind bedeutet für Sie, dass…
- Krankenhausaufenthalte verkürzt oder sogar vermieden werden können, um Trennungsschmerz und Organisationsbedarf zu minimieren.
- Ihre Familie im Alltag entlastet wird und so den zusätzlichen Belastungen gemeinsam besser standhalten kann.
- Ihre eigene Pflegekompetenz als Eltern und Familienmitglieder berücksichtigt wird, ohne Sie dabei zu überfordern.
- Geschwisterkinder in die Pflege mit einbezogen werden, um so die Situation besser bewältigen zu können.
- Ihr Kind ganzheitlich versorgt wird, weil wir eng mit Ärzten, Kliniken und Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen zusammenarbeiten.
uns nichts wichtiger ist als das Wohl und ein Lächeln Ihres Kindes.
Unser Ziel ist es, die Lebensqualität Ihres Kindes zu Hause zu sichern und zu steigern.